
Liebe LG-Mitglieder, bei einer Recherche in der GOGL habe ich nachstehenden Paragraphen entdeckt, der sicherlich von Interesse ist: "3.3 Herausgabe von Fachzeitschriften Mit Genehmigung des Leitungsgremiums des zuständigen Fachbereichs oder der Fachgesellschaft und des Vorstandes kann eine GI-Gliederung allein oder gemeinsam mit anderen GI-Gliederungen eine Fachzeitschrift herausgeben und deren Pflichtbezug für ihre der GI angehörenden sowie ihre assoziierten Mitglieder vorsehen. Publikationen bedürfen dann keiner Genehmigung, falls für deren Erstellung oder Verteilung keinerlei finanzielle Mittel der GI eingesetzt werden und kein Zwangsbezug vorgesehen ist." Meine Einschaetzung aus unabhaengiger, neutraler Sicht: Auesserst erstaunlich finde ich, dass ein Pflichtbezug von Publikationen ohne Preislimit tatsaechlich beschliessbar waere (auch fuer assoziierte Mitglieder). Damit kann man theoretisch eine "closed user group" ueber eine FB-Publikation unabhaengig von den dargebotenen Inhalten jedoch mit hohem Bezugspreis instanziieren. Fuer mein Gefuehl widerspricht das jedoch dem Auftrag eines gemeinnuetzigen eingetragenen Vereins, der immer wieder betont keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Der abschliessende Satz von Paragr. 3.3 zum Zwangsbezug ist deutlich. Moeglich erscheint mir ausserdem, dass eine Fachgruppe mit Genehmigung eines FBLG fuer sich alleine (oder mit anderen FGs) eine FG-Publikation als Pflichtbezug vorsehen kann. Dieses sollte man m.E.dann wohl auch den gewaehlten Vertretern (LGs) der Fachgruppen ueberlassen. Eine (nicht nur elektronische) Verteilung an alle Mitglieder einer FG erscheint im uebrigen auch moeglich, sofern "keinerlei finanzielle Mittel der GI eingesetzt werden" und " kein Zwangsbezug vorgesehen ist". Also, die eMail in der auf eine Publikation hingewiesen wird, die man sich "frei von Zwaengen" herunterladen kann, ist wohl machbar. Mit freundlichem Gruss Arslan Broemme