
At 21:02 18.01.2008 +0100, dirk.schadt@gmail.com wrote:
Hallo Zusammen,
ich halte c) für die attraktivste Variante und stimme zu den Kreis auf FBSEC zu beschränken. Somit muß die GI keine Adresse herausgeben, auch nicht die Mailadresse, sondern kann das Anliegen an den internen Verteiler weiterleiten.
Moin! Es steht offensichtlich außer Frage, dass die Umfrage wertvoll ist. Dass eine elektronische Liste Probleme aufwerfen könnte, wenn sich die KES nicht an die vereinbarten Regeln hält ist auch klar. Als GI sollten wir Datenschutz aber nicht durch "Verhinderung" sondern durch klare Regeln und Kontrollen betreiben. Nur so kann unser Verhalten in der Wirtschaft auch anerkannt werden. Alles andere macht uns zu reinen "Nein"-Sagern, deren Akzeptanz bekanntlich gering ist. Ich hab zwar die KES selbst, aber Varianten a) (sofern das noch Sinn macht) oder b) sind für mich OK! Klare Verwendungsregeln durch die GS vorausgesetzt! Matthias Jänichen