[FB-LG] WG: Ergänzungswunsch für die Tagesordnung der nächsten FB-LG-Sitzung

Hallo zusammen, leider erreichte mich die Einladung zur morgigen Sitzung erst im Urlaub. Seit gestern bin ich wieder auf aktuellem Stand und habe dabei festgestellt, dass mein Ergänzungswunsch vom November offenbar durchgerutscht ist. Da ich ihn dennoch morgen gerne behandelt hätte, anbei für alle (potenziellen) Teilnehmer daher die betreffenden Angaben zur Kenntnis. Bis morgen! Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für's neue Jahr! Dipl.-Inf. Bernhard C. Witt Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit, geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS), Lehrbeauftragter für Datenschutz und IT-Sicherheit an der Universität Ulm (seit 2005), Autor der Bücher "IT-Sicherheit kompakt und verständlich" (2006) und "Datenschutz kompakt und verständlich" (2008) sowie Sprecher der GI-Fachgruppe Management von Informationssicherheit (seit 2009) -------------------------------------------- it.sec GmbH & Co. KG Sedanstr. 10 / Geb. 17 D-89077 Ulm Fon: +49 (0)731/20589-11 Fax: +49 (0)731/20589-29 bernhard.witt@it-sec.de www.it-sec.de Amtsgericht Ulm: HRA 3129 haftender Komplementär: it.sec Verwaltungs GmbH Amtsgericht Ulm: HRB 4593 Geschäftsführer: Dipl.-Ing.(FH) Holger Heimann -------------------------------------------- -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Bernhard C. Witt [mailto:bcwitt@it-sec.de] Gesendet: Dienstag, 10. November 2009 18:41 An: ulrich.flegel@sap.com; 'dirk.schadt@gmail.com' Cc: 'Leitungsgremium Secmgt' Betreff: [Secmgt-lg] Ergänzungswunsch für die Tagesordnung der nächsten FB-LG-Sitzung Lieber Herr Flegel, lieber Dirk, aus aktuellem Anlass hätte ich gerne mit Zustimmung der FG SECMGT einen weiteren Tagesordnungspunkt auf die Agenda der nächsten FB-LG-Sitzung gesetzt: - Ladungsfrist und -formalia zu FB-LG-Sitzungen Begründung: Ich habe den Eindruck, dass Einladungen zu FB-LG-Sitzungen zumindest in letzter Zeit zu kurzfristig ankommen, um diese in ein effektives Zeitmanagement adäquat integrieren zu können. Dies mag vertretbar sein, wenn der Termin allen Vertretern bereits bekannt ist (z.B. aufgrund eines frühzeitig verschickten Protokolls). Sinnvollerweise werden die Termine ja in der jeweils vorangehenden FB-LG-Sitzung festgelegt, so dass die Teilnahme der FG-Vertreter bei einer frühzeitigen Kommunikation des Termins zumindest FG-seitig organisierbar ist. Das es im Zweifel dabei immer irgendwelche Unwägbarkeiten des täglichen Lebens gibt, lässt sich aber natürlich nie vermeiden ;-). SECMGT-inter haben wir dafür Sorge getragen, dass - egal, wann der nächste Termin jetzt stattfindet - ein Vertreter der FG SECMGT teilnehmen kann. Allerdings hatten wir sehr bewusst die Vertretung im FB zu meinen Aufgaben zugeordnet. Aber natürlich bin auch nicht unersetzbar... ;-) Eine Terminbestätigung (bitte mit _vorläufiger_ Agenda!) wie auch eine (aus aktuellem Anlass erfolgende) Absage sollten m.E. spätestens zwei (besser: vier!) Wochen vorher über den Verteiler verschickt werden, damit die FG-LGs ihre Teilnahme noch mit vertretbarem Aufwand intern regeln können. Im Regelfall lässt sich das doch sicherlich schon entsprechend zeitig absehen, wenn der vorgesehene Termin ausfallen sollte. Grundsätzlich kann es m.E. auch organisiert werden, dass im Zweifel mal ein anderes FB-LG-Mitglied die Sitzungsleitung übernimmt, falls Sprecher und Stellvertreter ausfallen (insbesondere kurzfristig) sollten. Sonst wären wir ja m.E. relativ handlungsunfähig. Da es jede Menge altgediente Mitglieder im FB-LG gibt, würde sich da sicherlich eine einmalige Vertretung finden. Beim Zurücklegen größerer Strecken ist jedenfalls der Preis für die Flugverbindung m.E. durchaus ein Argument, Flüge spätestens zwei Wochen vor dem Termin zu buchen. Rückerstattungen sind nur mit erheblichem Verlust möglich, weshalb kurzfristige Terminverschiebungen alleine schon aus Kostengründen unterbleiben sollten. Hier bitte ich um Verständnis, dass nicht alle Einrichtungen erst kurzfristig Reiseverbindungen genehmigen und buchen. Desweiteren wäre es vorteilhaft, wenn das Protokoll der vorangegangenen Sitzung spätestens zum gleichen Zeitpunkt der vorläufigen Einladung vorliegt, damit man noch bei Bedarf relevante Punkte rechtzeitig mit dem teilnehmenden FG-LG-Vertreter abstimmen kann. Damit die (vorläufige!) Agenda rechtzeitig versandt und somit auch rechtzeitig vor den FB-LG-Sitzungen ggf. noch ein Feedback innerhalb der FG-LGs eingeholt werden kann, sollten die beteiligten FGs etc. vorzugsweise sechs Wochen vor dem Termin Wünsche für die Agenda dem FB-Sprecher (plus Stellvertreter!) zusenden. Selbstverständlich darf die endgültige Agenda aus aktuellen Anlässen beliebig erweitert werden, doch wäre in diesem Fall wenigstens zwei Werktage vorher eine entsprechende Rückmeldung via Mailingliste wünschenswert. Mir geht es mit besagtem Antrag zur Tagesordnung nicht darum, in irgend einer Weise nachzukarten. Ich habe lediglich den Eindruck, dass wir für die Zukunft eindeutige und praktikable "Spielregeln" brauchen. Da ich noch relativ neu im FB-LG bin, wie Sie wissen, gibt es vielleicht schon entsprechende Regelungen. Da Sie das sicherlich besser wissen, habe ich daher zu betreffendem Punkt vorerst noch keinen inhaltlichen Antrag formuliert. Es wäre schön, wenn wir uns vor der betreffenden Sitzung einvernehmlich auf eine passende Regelung verständigen könnten, die dann ohne große Diskussion vom FB-LG verabschiedet werden kann (sodenn es eine solche noch nicht gibt). Die oben aufgeführten Fristen orientieren sich dabei an den Gepflogenheiten der FG SECMGT. Ob dies auch für andere FGs adäquate Regelungen sind, können Sie zweifellos besser abschätzen als ich. Da die nächste Sitzung ja erst im Januar stattfindet, dürften wir genügend Zeit haben, uns zu diesem Thema via Mail auszutauschen. Ich habe daher diesen Antrag erst mal bewusst nicht an den FB-LG-Mailverteiler gesandt. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Inf. Bernhard C. Witt Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit, geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS), Lehrbeauftragter für Datenschutz und IT-Sicherheit an der Universität Ulm (seit 2005), Autor der Bücher "IT-Sicherheit kompakt und verständlich" (2006) und "Datenschutz kompakt und verständlich" (2008) sowie Sprecher der GI-Fachgruppe Management von Informationssicherheit (seit 2009) -------------------------------------------- it.sec GmbH & Co. KG Sedanstr. 10 / Geb. 17 D-89077 Ulm Fon: +49 (0)731/20589-11 Fax: +49 (0)731/20589-29 bernhard.witt@it-sec.de www.it-sec.de Amtsgericht Ulm: HRA 3129 haftender Komplementär: it.sec Verwaltungs GmbH Amtsgericht Ulm: HRB 4593 Geschäftsführer: Dipl.-Ing.(FH) Holger Heimann -------------------------------------------- _______________________________________________ Secmgt-lg mailing list Secmgt-lg@gi-fb-sicherheit.de http://mail.gi-fb-sicherheit.de/mailman/listinfo/secmgt-lg

Lieber Herr Witt, Danke für die Erinnerung, ist bereits auf der Agenda unter dem Stichwort Terminlage. Beste Grüße, Ulrich Flegel -----Original Message----- From: fb-lg-bounces@gi-fb-sicherheit.de [mailto:fb-lg-bounces@gi-fb-sicherheit.de] On Behalf Of Bernhard C. Witt Sent: Tuesday, January 12, 2010 12:24 PM To: Leitungsgremium des GI-Fachbereiches Sicherheit Subject: [LIKELY JUNK][FB-LG] WG: Ergänzungswunsch für die Tagesordnung der nächsten FB-LG-Sitzung Hallo zusammen, leider erreichte mich die Einladung zur morgigen Sitzung erst im Urlaub. Seit gestern bin ich wieder auf aktuellem Stand und habe dabei festgestellt, dass mein Ergänzungswunsch vom November offenbar durchgerutscht ist. Da ich ihn dennoch morgen gerne behandelt hätte, anbei für alle (potenziellen) Teilnehmer daher die betreffenden Angaben zur Kenntnis. Bis morgen! Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für's neue Jahr! Dipl.-Inf. Bernhard C. Witt Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit, geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS), Lehrbeauftragter für Datenschutz und IT-Sicherheit an der Universität Ulm (seit 2005), Autor der Bücher "IT-Sicherheit kompakt und verständlich" (2006) und "Datenschutz kompakt und verständlich" (2008) sowie Sprecher der GI-Fachgruppe Management von Informationssicherheit (seit 2009) -------------------------------------------- it.sec GmbH & Co. KG Sedanstr. 10 / Geb. 17 D-89077 Ulm Fon: +49 (0)731/20589-11 Fax: +49 (0)731/20589-29 bernhard.witt@it-sec.de www.it-sec.de Amtsgericht Ulm: HRA 3129 haftender Komplementär: it.sec Verwaltungs GmbH Amtsgericht Ulm: HRB 4593 Geschäftsführer: Dipl.-Ing.(FH) Holger Heimann -------------------------------------------- -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Bernhard C. Witt [mailto:bcwitt@it-sec.de] Gesendet: Dienstag, 10. November 2009 18:41 An: ulrich.flegel@sap.com; 'dirk.schadt@gmail.com' Cc: 'Leitungsgremium Secmgt' Betreff: [Secmgt-lg] Ergänzungswunsch für die Tagesordnung der nächsten FB-LG-Sitzung Lieber Herr Flegel, lieber Dirk, aus aktuellem Anlass hätte ich gerne mit Zustimmung der FG SECMGT einen weiteren Tagesordnungspunkt auf die Agenda der nächsten FB-LG-Sitzung gesetzt: - Ladungsfrist und -formalia zu FB-LG-Sitzungen Begründung: Ich habe den Eindruck, dass Einladungen zu FB-LG-Sitzungen zumindest in letzter Zeit zu kurzfristig ankommen, um diese in ein effektives Zeitmanagement adäquat integrieren zu können. Dies mag vertretbar sein, wenn der Termin allen Vertretern bereits bekannt ist (z.B. aufgrund eines frühzeitig verschickten Protokolls). Sinnvollerweise werden die Termine ja in der jeweils vorangehenden FB-LG-Sitzung festgelegt, so dass die Teilnahme der FG-Vertreter bei einer frühzeitigen Kommunikation des Termins zumindest FG-seitig organisierbar ist. Das es im Zweifel dabei immer irgendwelche Unwägbarkeiten des täglichen Lebens gibt, lässt sich aber natürlich nie vermeiden ;-). SECMGT-inter haben wir dafür Sorge getragen, dass - egal, wann der nächste Termin jetzt stattfindet - ein Vertreter der FG SECMGT teilnehmen kann. Allerdings hatten wir sehr bewusst die Vertretung im FB zu meinen Aufgaben zugeordnet. Aber natürlich bin auch nicht unersetzbar... ;-) Eine Terminbestätigung (bitte mit _vorläufiger_ Agenda!) wie auch eine (aus aktuellem Anlass erfolgende) Absage sollten m.E. spätestens zwei (besser: vier!) Wochen vorher über den Verteiler verschickt werden, damit die FG-LGs ihre Teilnahme noch mit vertretbarem Aufwand intern regeln können. Im Regelfall lässt sich das doch sicherlich schon entsprechend zeitig absehen, wenn der vorgesehene Termin ausfallen sollte. Grundsätzlich kann es m.E. auch organisiert werden, dass im Zweifel mal ein anderes FB-LG-Mitglied die Sitzungsleitung übernimmt, falls Sprecher und Stellvertreter ausfallen (insbesondere kurzfristig) sollten. Sonst wären wir ja m.E. relativ handlungsunfähig. Da es jede Menge altgediente Mitglieder im FB-LG gibt, würde sich da sicherlich eine einmalige Vertretung finden. Beim Zurücklegen größerer Strecken ist jedenfalls der Preis für die Flugverbindung m.E. durchaus ein Argument, Flüge spätestens zwei Wochen vor dem Termin zu buchen. Rückerstattungen sind nur mit erheblichem Verlust möglich, weshalb kurzfristige Terminverschiebungen alleine schon aus Kostengründen unterbleiben sollten. Hier bitte ich um Verständnis, dass nicht alle Einrichtungen erst kurzfristig Reiseverbindungen genehmigen und buchen. Desweiteren wäre es vorteilhaft, wenn das Protokoll der vorangegangenen Sitzung spätestens zum gleichen Zeitpunkt der vorläufigen Einladung vorliegt, damit man noch bei Bedarf relevante Punkte rechtzeitig mit dem teilnehmenden FG-LG-Vertreter abstimmen kann. Damit die (vorläufige!) Agenda rechtzeitig versandt und somit auch rechtzeitig vor den FB-LG-Sitzungen ggf. noch ein Feedback innerhalb der FG-LGs eingeholt werden kann, sollten die beteiligten FGs etc. vorzugsweise sechs Wochen vor dem Termin Wünsche für die Agenda dem FB-Sprecher (plus Stellvertreter!) zusenden. Selbstverständlich darf die endgültige Agenda aus aktuellen Anlässen beliebig erweitert werden, doch wäre in diesem Fall wenigstens zwei Werktage vorher eine entsprechende Rückmeldung via Mailingliste wünschenswert. Mir geht es mit besagtem Antrag zur Tagesordnung nicht darum, in irgend einer Weise nachzukarten. Ich habe lediglich den Eindruck, dass wir für die Zukunft eindeutige und praktikable "Spielregeln" brauchen. Da ich noch relativ neu im FB-LG bin, wie Sie wissen, gibt es vielleicht schon entsprechende Regelungen. Da Sie das sicherlich besser wissen, habe ich daher zu betreffendem Punkt vorerst noch keinen inhaltlichen Antrag formuliert. Es wäre schön, wenn wir uns vor der betreffenden Sitzung einvernehmlich auf eine passende Regelung verständigen könnten, die dann ohne große Diskussion vom FB-LG verabschiedet werden kann (sodenn es eine solche noch nicht gibt). Die oben aufgeführten Fristen orientieren sich dabei an den Gepflogenheiten der FG SECMGT. Ob dies auch für andere FGs adäquate Regelungen sind, können Sie zweifellos besser abschätzen als ich. Da die nächste Sitzung ja erst im Januar stattfindet, dürften wir genügend Zeit haben, uns zu diesem Thema via Mail auszutauschen. Ich habe daher diesen Antrag erst mal bewusst nicht an den FB-LG-Mailverteiler gesandt. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Inf. Bernhard C. Witt Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit, geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS), Lehrbeauftragter für Datenschutz und IT-Sicherheit an der Universität Ulm (seit 2005), Autor der Bücher "IT-Sicherheit kompakt und verständlich" (2006) und "Datenschutz kompakt und verständlich" (2008) sowie Sprecher der GI-Fachgruppe Management von Informationssicherheit (seit 2009) -------------------------------------------- it.sec GmbH & Co. KG Sedanstr. 10 / Geb. 17 D-89077 Ulm Fon: +49 (0)731/20589-11 Fax: +49 (0)731/20589-29 bernhard.witt@it-sec.de www.it-sec.de Amtsgericht Ulm: HRA 3129 haftender Komplementär: it.sec Verwaltungs GmbH Amtsgericht Ulm: HRB 4593 Geschäftsführer: Dipl.-Ing.(FH) Holger Heimann -------------------------------------------- _______________________________________________ Secmgt-lg mailing list Secmgt-lg@gi-fb-sicherheit.de http://mail.gi-fb-sicherheit.de/mailman/listinfo/secmgt-lg _______________________________________________ FB-LG mailing list FB-LG@gi-fb-sicherheit.de http://mail.gi-fb-sicherheit.de/mailman/listinfo/fb-lg
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Bernhard C. Witt
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