
,,, letzteres halte ich für sinnvoll, um einer Zersplitterung des Themas zu begegnen. Viele Grüße Hubert Keller Am 23.04.2019 um 06:49 schrieb k.messer-schmidt@excepture.de:
Hallo Bernhard,
auch wenn sich schon andere Fachgruppen mit dem Thema IoT beschäftigen (siehe letzter SECMGT-Workshop vor 3 Wochen), so halte ich das Thema durchaus für „groß“ genug, um dafür eine eigene Fachgruppe zu gründen.
Denkbar wäre auch, statt einer Fachgrupp einen Arbeitskreis zu gründen, in dem sich alle, die sich bislang dem Thema gewidmet haben, engagieren können. Nicht zuletzt, um auf diese Weise unterschiedliches Know-How zu bündeln.
Viele Grüße
Kirsten
*Von:*FB-LG <fb-lg-bounces@gi-fb-sicherheit.de> *Im Auftrag von *Bernhard C. Witt *Gesendet:* Donnerstag, 18. April 2019 13:33 *An:* Leitungsgremium des GI-Fachbereiches Sicherheit <fb-lg@gi-fb-sicherheit.de> *Betreff:* [FB-LG] Security in IoT
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den letzten Tagen ist eine Person, stellvertretend für ein paar Interessierte, an die GI herangetreten mit dem Wunsch, eine Fachgruppe „Security in IoT“ zu gründen.
Bisher ist dieses Thema m.E. eines unserer Querschnittsthemen, die von mehreren Fachgruppen bearbeitet wird.
Wie sind hierzu die Befindlichkeiten in unserem Fachbereich:
* Welche FGs arbeiten bisher zu diesem Thema? * Sieht sich eine FG als besonders prädestiniert zu diesem Thema an? * Bestehen Bedenken, eine neue FG zu diesem Thema zu gründen (und wenn ja: bitte kurz darlegen, welche)?
Auf Grundlage der mir (gerne auch über diesen Mailverteiler oder direkt) dazu zugehenden Rückmeldungen aus dieser Runde leite ich geeignete Schritte ein (z.B. Überführung der Interessierten in die bereits federführende FG oder Einladung der Interessierten zur nächsten FB-LG-Sitzung, um dort ggf. eine neue FG zu gründen).
Schönen Dank!
Die besten Grüße und Wünsche zu Ostern
Dipl.-Inf. Bernhard C. Witt
Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit, geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS), zertifizierter ISO/IEC 27001 Lead Auditor (BSi), Certified in Risk and Information Systems Control (CRISC; ISACA), Prüfer für § 8a Abs. 3 BSIG mit zusätzlicher Prüfverfahrenskompetenz (AUDEG), zugelassener Auditor für Recht und Technik von Datenschutzmanagementsysteme (ADCERT), Lehrbeauftragter für Datenschutz und IT-Sicherheit an der Universität Ulm (seit 2005), Autor der Bücher „Datenschutz an Hochschulen“ (2004), "IT-Sicherheit kompakt und verständlich" (2006) und "Datenschutz kompakt und verständlich" (2008 & 2010), Co-Autor der Bücher „Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS) mit DIN EN ISO/IEC 27001 betreiben und verbessern“ (2018) und „Formularhandbuch Datenschutzrecht“, 2. Auflage (2018), Mitglied im DIN-Arbeitsausschuss "IT-Sicherheitsverfahren" (AK 1 & 4; seit 2011), Mitglied im Leitungsgremium der GI-Fachgruppe "Datenschutzfördernde Technik" (seit 2012), der GI-Fachgruppe "Management von Informationssicherheit" (seit 2007; als Sprecher von 02/2009 bis 11/2013) und des GI-Fachbereichs "Sicherheit - Schutz und Zuverlässigkeit" (seit 2009; als Sprecher seit 11/2016)
-----------------------------------------
Consulting in Riskmanagement / Information Security Management / Compliance Management / Data Protection / Penetrationtests / IT-Forensics
it.sec gehört seit 2012 dem nationalen Expertenkreis Cybersecurity / IT-Forensik des BSI an
it.sec GmbH & Co. KG
Einsteinstr. 55
D-89077 Ulm
Fon: +49 (0)731/20589-11
Fax: +49 (0)731/20589-29
bernhard.witt@it-sec.de <mailto:bernhard.witt@it-sec.de>
www.it-sec.de <http://www.it-sec.de/>
*/DATENSCHUTZ/*/: //Über den Umgang mit Ihren im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten (Kontaktdaten etc.) möchten wir Sie gemäß Art. 13, 14 DSGVO entsprechend informieren. Verantwortlicher ist die it.sec GmbH & Co. KG, dsb@it-sec.de <mailto:dsb@it-sec.de>. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten finden sich in Art. 6 Abs. 1 lit. b), c) und f) DSGVO. Zweck der Datenverarbeitung sowie unser berechtigtes Interesse ist die Durchführung der zwischen unserem und Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bestehenden Geschäftsbeziehung. Ihre Daten werden für die Dauer des Bestehens der Geschäftsbeziehung aufbewahrt und anschließend gelöscht, vorbehaltlich eventuell bestehender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder wenn wir die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen noch benötigen. Sofern Sie in eine anderweitige Verwendung eingewilligt haben, werden wir die Daten löschen, sobald Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Zugriff auf die Daten haben nur unsere Mitarbeiterund Dienstleister, soweit diese die Daten zur vereinbarten Aufgabenerledigung benötigen. Ggf. werden die Daten an öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Ermittlungsbehörden) übermittelt. Datenübermittlungen an sonstige Dritte oder in Drittstaaten finden ggfs. im Rahmen der Kommunikation innerhalb der an der Geschäftsbeziehung beteiligten Unternehmen bzw. Unternehmensgruppenoder weiteren, von Ihnen genannten Ansprechpartnern aufgrund von Anweisungen Ihres Unternehmens statt. Des Weiteren finden ggf. Datenübermittlungen in Drittstaaten im Rahmen des Einsatzes unserer Dienstleister statt. Damit verbundene Datenübermittlungen in Drittstaaten sind abgesichert durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäß Art. 45 DSGVO oder durch geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO. Sie haben bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen gemäß Art. 15 bis Art. 18 DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder ein Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung durch uns. Zudem können Sie der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, Art. 21 Abs. 1 DSGVO. Des Weiteren haben Sie das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, Art. 77 Abs. 1 DSGVO./
Amtsgericht Ulm: HRA 3129
haftender Komplementär:
it.sec Verwaltungs GmbH
Amtsgericht Ulm: HRB 4593
Geschäftsführer: Holger Heimann
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_______________________________________________ FB-LG mailing list FB-LG@gi-fb-sicherheit.de http://mail.gi-fb-sicherheit.de/mailman/listinfo/fb-lg
-- ________________________________________________________________________ Dr. Hubert B. Keller Head of Research Area "Advanced Automation Technologies" T ++49 721 608-2 5756 Fax ++49 721 608-2 2602 Email Hubert.Keller@kit.edu www.iai.kit.edu Besucheranschrift: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Institut für Automation dund angewandte Informatik (IAI) Campus Nord, Gebäude 445, Raum 243 Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Postanschrift: Karlsruher Institut für Technologie Postfach 3640 76021 Karlsruhe Adresse KIT – Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft www.kit.edu Privat: Erasmusstr. 3, 76139 Karlsruhe Hubert.Keller@dr-hbkeller.de Mob ++49 171 2075269 Fax 0721 9683530 Sollen Sie diese Email irrtümlich erhalten haben, so geben Sie bitte Bescheid. Danke. ________________________________________________________________________

Hallo zusammen, die Frage FG oder AK ist halt eine Grundsatz-Frage über einerseits deren Sichtbarkeit nach außen und andererseits deren organisatorische Freiheiten: - Die Mitgliedschaft zu FGs kann ein Interessent unmittelbar auswählen, bei AKs muss sich ein Interessent dagegen aktiv bemühen, dort mitwirken zu dürfen (keine formale Mitgliedschaft!). - Bei FGs wird eine verbindliche, dem Statutenwerk entsprechende Aktivität mit Webauftritt und regelmäßigen Wahlen, etc., erwartet, während ein AK zielorientiert an einer festgelegten Aufgabe arbeitet, was jedoch u.U. recht schnell wieder erlahmen kann, wie am Beispiel Architekturmodell Sicherheit gesehen. Auch bei Querschnittsthemen kann es u.U. sinnvoll sein, ein bestimmtes Thema einer FG explizit zuzuweisen, ohne dass deshalb anderen FGs eine Bearbeitung dieses Themas untersagt wäre. Wie wir aber bereits aus der Vergangenheit wissen, ist das aufgrund ggf. bestehender Befindlichkeiten der FGs, die bereits seit Jahren zum entsprechenden Thema arbeiten, mit einigen Hürden verbunden und bedarf einer gemeinsam getragenen Lösung. Um eine passende Lösung finden zu können, geht es mir daher erst mal darum, genau solche Befindlichkeiten zu eruieren. Jedes Mal, wenn das Spektrum eines FBs neu zugeschnitten wird, löst das zahlreiche Diskussionen aus. Das ist in der Praxis keineswegs so einfach, wie sich das der AK Struktur der GI vorstellt... Dennoch sollten wir m.E. schon darauf achten, dass der Zuschnitt des FBs aktuellen Entwicklungen angemessen Rechnung trägt. Security in (oder von) IoT scheint mir ein Grundsatzthema zu sein, welches sich leider nicht so schnell (unabhängig von dringend benötigten Normungen) erledigt. Jedenfalls warte ich noch auf weitere Rückmeldungen, ehe ich das irgendwie zu ordnen oder bündeln versuche. Vielen Dank schon mal an alle, die sich bereits beteiligt haben. Jeder Hinweis hilft! Weiterhin schöne Osterferien! Dipl.-Inf. Bernhard C. Witt Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit, geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS), zertifizierter ISO/IEC 27001 Lead Auditor (BSi), Certified in Risk and Information Systems Control (CRISC; ISACA), Prüfer für § 8a Abs. 3 BSIG mit zusätzlicher Prüfverfahrenskompetenz (AUDEG), zugelassener Auditor für Recht und Technik von Datenschutzmanagementsysteme (ADCERT), Lehrbeauftragter für Datenschutz und IT-Sicherheit an der Universität Ulm (seit 2005), Autor der Bücher „Datenschutz an Hochschulen“ (2004), "IT-Sicherheit kompakt und verständlich" (2006) und "Datenschutz kompakt und verständlich" (2008 & 2010), Co-Autor der Bücher „Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS) mit DIN EN ISO/IEC 27001 betreiben und verbessern“ (2018) und „Formularhandbuch Datenschutzrecht“, 2. 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KG Einsteinstr. 55 D-89077 Ulm Fon: +49 (0)731/20589-11 Fax: +49 (0)731/20589-29 bernhard.witt@it-sec.de www.it-sec.de DATENSCHUTZ: Über den Umgang mit Ihren im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten (Kontaktdaten etc.) möchten wir Sie gemäß Art. 13, 14 DSGVO entsprechend informieren. Verantwortlicher ist die it.sec GmbH & Co. KG, dsb@it-sec.de. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten finden sich in Art. 6 Abs. 1 lit. b), c) und f) DSGVO. Zweck der Datenverarbeitung sowie unser berechtigtes Interesse ist die Durchführung der zwischen unserem und Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bestehenden Geschäftsbeziehung. Ihre Daten werden für die Dauer des Bestehens der Geschäftsbeziehung aufbewahrt und anschließend gelöscht, vorbehaltlich eventuell bestehender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder wenn wir die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen noch benötigen. Sofern Sie in eine anderweitige Verwendung eingewilligt haben, werden wir die Daten löschen, sobald Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Zugriff auf die Daten haben nur unsere Mitarbeiter und Dienstleister, soweit diese die Daten zur vereinbarten Aufgabenerledigung benötigen. Ggf. werden die Daten an öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Ermittlungsbehörden) übermittelt. Datenübermittlungen an sonstige Dritte oder in Drittstaaten finden ggfs. im Rahmen der Kommunikation innerhalb der an der Geschäftsbeziehung beteiligten Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen oder weiteren, von Ihnen genannten Ansprechpartnern aufgrund von Anweisungen Ihres Unternehmens statt. Des Weiteren finden ggf. Datenübermittlungen in Drittstaaten im Rahmen des Einsatzes unserer Dienstleister statt. Damit verbundene Datenübermittlungen in Drittstaaten sind abgesichert durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäß Art. 45 DSGVO oder durch geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO. Sie haben bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen gemäß Art. 15 bis Art. 18 DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder ein Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung durch uns. Zudem können Sie der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, Art. 21 Abs. 1 DSGVO. Des Weiteren haben Sie das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Amtsgericht Ulm: HRA 3129 haftender Komplementär: it.sec Verwaltungs GmbH Amtsgericht Ulm: HRB 4593 Geschäftsführer: Holger Heimann ----------------------------------------- -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: FB-LG <fb-lg-bounces@gi-fb-sicherheit.de> Im Auftrag von Hubert Keller Gesendet: Dienstag, 23. April 2019 08:50 An: k.messer-schmidt@excepture.de; Leitungsgremium des GI-Fachbereiches Sicherheit <fb-lg@gi-fb-sicherheit.de> Betreff: Re: [FB-LG] Security in IoT ,,, letzteres halte ich für sinnvoll, um einer Zersplitterung des Themas zu begegnen. Viele Grüße Hubert Keller Am 23.04.2019 um 06:49 schrieb k.messer-schmidt@excepture.de:
Hallo Bernhard,
auch wenn sich schon andere Fachgruppen mit dem Thema IoT beschäftigen (siehe letzter SECMGT-Workshop vor 3 Wochen), so halte ich das Thema durchaus für „groß“ genug, um dafür eine eigene Fachgruppe zu gründen.
Denkbar wäre auch, statt einer Fachgrupp einen Arbeitskreis zu gründen, in dem sich alle, die sich bislang dem Thema gewidmet haben, engagieren können. Nicht zuletzt, um auf diese Weise unterschiedliches Know-How zu bündeln.
Viele Grüße
Kirsten
*Von:*FB-LG <fb-lg-bounces@gi-fb-sicherheit.de> *Im Auftrag von *Bernhard C. Witt *Gesendet:* Donnerstag, 18. April 2019 13:33 *An:* Leitungsgremium des GI-Fachbereiches Sicherheit <fb-lg@gi-fb-sicherheit.de> *Betreff:* [FB-LG] Security in IoT
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in den letzten Tagen ist eine Person, stellvertretend für ein paar Interessierte, an die GI herangetreten mit dem Wunsch, eine Fachgruppe „Security in IoT“ zu gründen.
Bisher ist dieses Thema m.E. eines unserer Querschnittsthemen, die von mehreren Fachgruppen bearbeitet wird.
Wie sind hierzu die Befindlichkeiten in unserem Fachbereich:
* Welche FGs arbeiten bisher zu diesem Thema? * Sieht sich eine FG als besonders prädestiniert zu diesem Thema an? * Bestehen Bedenken, eine neue FG zu diesem Thema zu gründen (und wenn ja: bitte kurz darlegen, welche)?
Auf Grundlage der mir (gerne auch über diesen Mailverteiler oder direkt) dazu zugehenden Rückmeldungen aus dieser Runde leite ich geeignete Schritte ein (z.B. Überführung der Interessierten in die bereits federführende FG oder Einladung der Interessierten zur nächsten FB-LG-Sitzung, um dort ggf. eine neue FG zu gründen).
Schönen Dank!
Die besten Grüße und Wünsche zu Ostern
Dipl.-Inf. Bernhard C. Witt
Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit, geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS), zertifizierter ISO/IEC 27001 Lead Auditor (BSi), Certified in Risk and Information Systems Control (CRISC; ISACA), Prüfer für § 8a Abs. 3 BSIG mit zusätzlicher Prüfverfahrenskompetenz (AUDEG), zugelassener Auditor für Recht und Technik von Datenschutzmanagementsysteme (ADCERT), Lehrbeauftragter für Datenschutz und IT-Sicherheit an der Universität Ulm (seit 2005), Autor der Bücher „Datenschutz an Hochschulen“ (2004), "IT-Sicherheit kompakt und verständlich" (2006) und "Datenschutz kompakt und verständlich" (2008 & 2010), Co-Autor der Bücher „Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS) mit DIN EN ISO/IEC 27001 betreiben und verbessern“ (2018) und „Formularhandbuch Datenschutzrecht“, 2. Auflage (2018), Mitglied im DIN-Arbeitsausschuss "IT-Sicherheitsverfahren" (AK 1 & 4; seit 2011), Mitglied im Leitungsgremium der GI-Fachgruppe "Datenschutzfördernde Technik" (seit 2012), der GI-Fachgruppe "Management von Informationssicherheit" (seit 2007; als Sprecher von 02/2009 bis 11/2013) und des GI-Fachbereichs "Sicherheit - Schutz und Zuverlässigkeit" (seit 2009; als Sprecher seit 11/2016)
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