Portblocking durch AGB-Änderung ermöglicht
AKTUELL ------- Mit der aktuellen AGB-Änderung von T-Online wird der ISP ermächtigt, zur Abwehr von schädlichem Verhalten durch SPAM, Viren und Würmer komplette Dienste (Ports) oder einzelne Anwender teilweise oder komplett zu sperren. Dies war bisher nicht möglich. Die Frage ist jetzt, wo kann man sich melden, wenn ein anderer Teilnehmer (besser sein PC) sich nicht benimmt.
6.9.2 Zur Bekämpfung von Spam und schadhaften Codes (z.B. Viren, Würmer), behält sich die T-Online AG das Recht vor, bestimmte Leistungsfunktionalitäten (insbesondere die eMail-Kommunikation und die Kommunikation bestimmter Betriebssystemdienste, z.B. Laufwerksfreigaben) vorübergehend zu sperren. Eine Sperrung erfolgt in nachfolgenden Fällen: 6.9.2.1 Für alle Kunden, um diese vor typischen Gefahren die von schadhaften Codes verursacht werden zu schützen oder 6.9.2.2 Für einzelne Kunden, wenn diese wissentlich oder unwissentlich zur weiteren Verbreitung von Spam und schadhaften Codes beitragen.
Kennt jemand weitere ISPs die diesen Weg gehen (wollen)? MfG Matthias Jänichen
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Matthias Jaenichen